Vermeiden Sie Mietstreitigkeiten rechtzeitig. Lassen Sie die Ursache der Verstopfung professionell von Werkglück Rohrreinigung prüfen. Jetzt Termin vereinbaren!
Einer der am wenigsten bekannten, aber gravierendsten Fallstricke im Mietvertrag bezüglich Kleinreparaturen sind schlichtweg unwirksame Klauseln, die von vielen Mietern aus Unwissenheit hingenommen werden. Sehr viele alte oder fehlerhafte Verträge enthalten Bestimmungen, die den Mieter pauschal an absolut allen Reparaturkosten der Wohnung beteiligen oder die keine klare Obergrenze pro Einzelreparatur definieren (diese liegt laut Rechtsprechung oft zwischen 75 und 120 Euro). Ebenso muss zwingend ein Maximalbetrag für das Gesamtjahr (meist begrenzt auf 6 bis 8 Prozent der Jahreskaltmiete) im Vertrag verankert sein. Fehlen diese finanziellen Deckelungen oder ist die Formulierung zu schwammig, ist die gesamte Klausel rechtlich unwirksam. In diesem vorteilhaften Fall für den Mieter muss der Vermieter die Kosten für jede Reparatur – auch für tatsächliche Bagatellschäden am Tropf-Syphon, dem defekten Duschkopf oder am verkalkten Wasserhahn – komplett aus eigener Tasche tragen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine teure professionelle Rohrreinigung nun rechtskräftig auf Sie als Mieter oder auf Ihren Vermieter abgewälzt werden darf, ist eine genaue anwaltliche Vertragsprüfung stets ratsam. Als erfahrene Spezialisten für jegliche Abflusssysteme kennen wir die baulichen Zusammenhänge ganz genau und können technische Aussagen zur Beschaffenheit der Leitungen treffen. Mit der Expertise von Werkglück Rohrreinigung erhalten Sie einen klaren und detaillierten Zustandsbericht Ihrer Rohre. Egal ob Sie im Herzen der Rheinmetropole leben und unsere Rohrreinigung Düsseldorf benötigen oder auf unsere Rohrreinigung Gelsenkirchen sowie die Rohrreinigung Moers zurückgreifen – wir sorgen stets für eine objektive Klärung der technischen Lage vor Ort.