Sichern Sie Ihre Leitungen rechtzeitig ab und vermeiden Sie Strafen. Rufen Sie uns jetzt an!
Oft herrscht Unklarheit darüber, wer überhaupt eine Prüfung der Hausanschlüsse und Grundleitungen veranlassen muss. Grundsätzlich ist in Deutschland jeder Eigentümer eines Grundstücks dafür verantwortlich, dass die hauseigenen Abwasseranlagen einwandfrei funktionieren und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Besonders strenge Vorgaben gelten für Immobilien, die sich in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten befinden. Hier schreibt der Gesetzgeber feste und wiederkehrende Fristen für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vor. Doch auch außerhalb dieser Schutzzonen gibt es klare Verpflichtungen. Bei Neubauten oder nach wesentlichen Änderungen an den Abwasseranlagen – beispielsweise durch einen umfangreichen Anbau – ist eine Erstprüfung zwingend erforderlich. Gewerbliche Betriebe, deren Abwasser besondere chemische oder biologische Belastungen aufweist, unterliegen ohnehin strengeren Kontrollzyklen. Wenn Sie in Städten wie Düsseldorf, Gelsenkirchen oder Oberhausen wohnen und unsicher sind, ob für Ihr Gebäude eine Prüfpflicht besteht, helfen wir Ihnen gerne weiter. Die Experten von Werkglück Rohrreinigung klären Sie über die kommunalen Satzungen auf. Ein Verdacht auf eine Undichtigkeit – zum Beispiel durch absackendes Pflaster, Feuchtigkeit im Keller oder wiederkehrende Verstopfungen – sollte ebenfalls immer sofort untersucht werden, um größere Folgeschäden zu vermeiden.