Schützen Sie sich vor Ärger mit dem Vermieter. Beauftragen Sie im Notfall sofort die Werkglück Rohrreinigung!
Um eine mietrechtliche Abmahnung proaktiv zu verhindern, müssen Sie als Mieter Ihre Obhutspflicht sehr ernst nehmen und im Schadensfall eine gesetzlich verankerte Schadensminderungspflicht erfüllen. Das bedeutet im Detail:
1. Wasserhauptleitung abdrehen: Drehen Sie sofort den Haupthahn oder die Eckventile zu, um ein weiteres Nachfließen von Wasser und damit teure Überschwemmungen zu verhindern.
2. Vermieter umgehend informieren: Melden Sie die Rohrverstopfung unverzüglich. Am besten tun Sie dies schriftlich per E-Mail, Messenger oder SMS, um im Zweifel einen klaren Nachweis über die rechtzeitige Meldung zu haben. Setzen Sie dem Vermieter eine kurze, aber angemessene Frist zur Behebung des Mangels.
3. Ersatzvornahme bei akuten Notfällen: Ist das stark riechende Abwasser bereits am Überlaufen und der Vermieter trotz nachweislich mehrerer Kontaktversuche nicht erreichbar, dürfen Sie im Rahmen der sogenannten „Geschäftsführung ohne Auftrag“ handeln. Das bedeutet, Sie beauftragen als Mieter selbst einen professionellen Notdienst, um das Schlimmste zu verhindern und die Bausubstanz zu schützen.
Wichtig ist hierbei zwingend, dass Sie in einem solchen Notfall einen seriösen, transparenten und ortsansässigen Anbieter wählen, der keine überzogenen Wucherpreise verlangt, denn ansonsten bleiben Sie womöglich auf einem Teil der Kosten sitzen. Die Werkglück Rohrreinigung arbeitet regional verwurzelt mit absolut fairen Preisen und klaren Festpreisgarantien. Für das gesamte Ruhrgebiet, ob Gelsenkirchen, Wuppertal, Herne oder Oberhausen, garantieren wir eine außerordentlich zügige und fachgerechte Beseitigung der Verstopfung. Legen Sie dem Vermieter später einfach unsere detaillierte Rechnung und das Einsatzprotokoll vor, aus dem klar hervorgeht, dass ein sofortiges Eingreifen zwingend nötig war, um einen großen Gebäudeschaden zu verhindern.