Werkglück Rohrreinigung

Rohrreinigung in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?

Die rechtliche Grundlage bei verstopften Abflussrohren

Eine akute Abflussverstopfung ist nicht nur ärgerlich, sondern wirft auch sofort eine wichtige finanzielle Frage auf: Rohrreinigung in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten? Grundsätzlich ist der Vermieter nach Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass die Instandhaltung der Installationen, wozu auch die Wasser- und Abwasserleitungen gehören, primär in seinen Verantwortungsbereich fällt. Tritt also eine Verstopfung auf, die durch normale Abnutzung, Alterung der Rohre oder bauliche Mängel entstanden ist, muss der Vermieter die Rechnung für den professionellen Einsatz übernehmen. Allerdings gibt es hier eine entscheidende Einschränkung: Das gilt nur, solange der Mieter den Schaden nicht selbst durch unsachgemäße Nutzung verursacht hat. Wenn Sie also den Experten für Rohrreinigung benötigen, weil das Wasser in der Dusche oder Spüle nicht mehr abläuft, sollte der erste Schritt immer die Information an den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung sein. Wir von Werkglück Rohrreinigung erleben in unserem Arbeitsalltag in Nordrhein-Westfalen häufig, dass Unklarheiten über die Ursache bestehen. Eine fachmännische Diagnose mittels einer detaillierten TV-Kanaluntersuchung kann hier jedoch sehr schnell Licht ins Dunkel bringen und zweifelsfrei beweisen, ob ein konkretes Verschulden des Mieters vorliegt oder ob schlichtweg hartnäckige Kalkablagerungen über Jahrzehnte den Querschnitt des Rohres auf natürliche Weise verengt haben.
Rohrreinigung in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?

Wann zahlt der Vermieter und wann haftet der Mieter?

Die genaue Abgrenzung zwischen einem vertragsgemäßen Gebrauch und einer unsachgemäßen Nutzung ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt. Der Mieter muss die Kosten für die Rohrreinigung aus eigener Tasche tragen, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Verstopfung verschuldet hat. Typische Beispiele für ein klares Mieterverschulden sind das Herunterspülen von reißfesten Feuchttüchern, diversen Hygieneartikeln, Katzenstreu, groben Essensresten oder das regelmäßige Entsorgen von flüssigem Fett über den Küchenabfluss, welches anschließend im kalten Rohr aushärtet und zu einer massiven Blockade führt. Werden solche Fremdkörper durch unsere erfahrenen Monteure von Werkglück Rohrreinigung aus dem Abwassersystem fachgerecht entfernt, ist die Sachlage vollkommen klar und die Kosten gehen eindeutig zulasten des jeweiligen Mieters. Liegt die Verstopfungsursache jedoch sehr tief im Fallrohr oder im unterirdischen Hauptkanal des Mehrfamilienhauses, ist es meistens unmöglich, den genauen Verursacher unter den verschiedenen Parteien eindeutig zu identifizieren. In solchen unklaren Fällen greift wieder die grundsätzliche Instandhaltungspflicht des Vermieters. Besonders in großen Wohnkomplexen in Großstädten ist es oft schwer nachvollziehbar, wessen Feuchttuch letztendlich die Grundleitung in Dortmund oder einer anderen Metropole blockiert hat. Wichtig zu wissen: Der Vermieter darf die Kosten für eine solche allgemeine unvorhergesehene Rohrreinigung auch nicht einfach als Betriebskosten auf alle Mieter umlegen, es sei denn, es handelt sich um regelmäßige, vorbeugende Wartungsarbeiten, die ausdrücklich im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden.

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Vorsicht bei der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Viele Standard-Mietverträge enthalten heutzutage eine sogenannte Kleinreparaturklausel. Diese Klausel verpflichtet Mieter dazu, die anfallenden Kosten für kleinere Instandsetzungen bis zu einem bestimmten Maximalbetrag (oft zwischen 75 und 120 Euro pro Einzelfall) komplett selbst zu tragen. Vermieter versuchen in der Praxis gelegentlich, die entstandenen Kosten für eine Rohrreinigung über diese spezielle Klausel auf den Mieter abzuwälzen. Hier ist jedoch für alle Mieter größte Vorsicht geboten: Die deutsche Rechtsprechung ist in diesem speziellen Punkt sehr streng und verbraucherfreundlich. Eine Kleinreparaturklausel greift in der Regel ausschließlich bei Gegenständen, die dem direkten und ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das sind beispielsweise Wasserhähne, Duschköpfe, Lichtschalter oder Fenstergriffe. Abwasserrohre, die fest in der Wand oder im Boden verbaut sind, gehören laut den gängigen Gerichtsurteilen ausdrücklich nicht dazu. Lediglich der frei zugängliche Geruchsverschluss (Siphon) unter dem Waschbecken könnte theoretisch unter diese Regelung fallen. Wenn jedoch eine professionelle Motorspirale oder ein Hochdruckspülgerät zum Einsatz kommen muss, um tieferliegende Verstopfungen im Rohrsystem zu lösen, scheidet die Anwendung der Kleinreparaturklausel definitiv aus. Sollten Sie als Mieter also eine Rechnung für den Einsatz der Rohrreinigung in Düsseldorf oder an einem anderen Standort zur Begleichung erhalten, prüfen Sie ganz genau, wo die Verstopfung saß und was die von den Profis ermittelte Ursache war.

Wie Sie Streitigkeiten vermeiden und im Notfall richtig handeln

Um langanhaltenden Ärger und möglicherweise hohe eigene Kosten zu vermeiden, ist das absolut richtige Vorgehen im akuten Schadensfall von entscheidender Bedeutung. Wenn das Wasser plötzlich nicht mehr abfließt und eine Verstopfung vorliegt, informieren Sie umgehend Ihren Vermieter oder die beauftragte Hausverwaltung. Dokumentieren Sie den Schaden am besten ausführlich mit hochauflösenden Fotos oder einem kurzen Video. Geben Sie dem Vermieter stets die Möglichkeit, den bestehenden Mangel selbst zu beseitigen und ein qualifiziertes Fachunternehmen wie Werkglück Rohrreinigung offiziell zu beauftragen. Beauftragen Sie als Mieter hingegen völlig eigenmächtig einen teuren Notdienst, ohne dass ein nachweisbarer akuter Notfall (wie etwa eine unmittelbar drohende Überschwemmung am späten Wochenende) vorliegt oder der Vermieter nachweislich nicht erreichbar war, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den gesamten Kosten sitzen – selbst wenn es sich am Ende um eine reine altersbedingte Rohrverstopfung handelte. Ist der Vermieter in einer Gefahrensituation nicht erreichbar und das Wasser droht sofort überzulaufen, greift rechtlich die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag beziehungsweise das Recht zur Ersatzvornahme. In einem solch extremen Notfall können Sie als Mieter selbstverantwortlich handeln und uns direkt zur Schadensbegrenzung kontaktieren. Egal ob Sie einen Experten in unseren Einsatzgebieten suchen oder generelle Fragen zum Ablauf haben: Die geschulten Techniker von Werkglück Rohrreinigung dokumentieren jeden einzelnen Einsatz extrem detailliert auf dem Arbeitsschein und der Rechnung. So haben Sie bei eventuellen späteren Auseinandersetzungen mit dem Hauseigentümer stets einen klaren, schriftlichen Nachweis über die genaue Art, die vermutliche Ursache und den exakten Ort der Blockade. Für weitere tiefgehende Informationen und schnelle Hilfe können Sie sich auch jederzeit über unsere Kontaktseite an uns wenden.

Zusammenfassung zur Kostenübernahme bei der Rohrreinigung

Abschließend lässt sich die häufig gestellte Frage „Rohrreinigung in der Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?“ relativ klar beantworten: Der Vermieter zahlt immer dann, wenn die Verstopfung auf eine ganz normale, alltägliche Abnutzung oder auf bauliche Mängel im Leitungssystem zurückzuführen ist. Der Mieter hingegen muss rechtlich haften, wenn er grob fahrlässig gehandelt und ungeeignete Fremdkörper wie etwa reißfeste Feuchttücher, heiße Fettreste oder sogar Bauschutt im Abfluss entsorgt hat. Die generelle Beweislast für ein solches Fehlverhalten liegt im Regelfall beim Vermieter. Um langwierige rechtliche Unstimmigkeiten von vornherein zu vermeiden, ist eine schnelle und ehrliche Kommunikation zwischen beiden Parteien extrem wichtig. Setzen Sie im Schadensfall zudem stets auf einen seriösen und erfahrenen Fachbetrieb aus der Region. Werkglück Rohrreinigung steht Ihnen jederzeit mit modernster TV-Inspektionstechnik, schonenden Reinigungsverfahren und einer absolut transparenten Preisgestaltung zur Seite, um Verstopfungsursachen schnell und zweifelsfrei zu klären und Ihre Abflüsse nachhaltig zu reinigen.