Lassen Sie Ihre Anlagen von den Spezialisten der Werkglück Rohrreinigung überprüfen, um fatale Abwasserschäden zu vermeiden.
Werfen wir einen Blick auf die rechtliche Grundlage: Laut dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den sehr strikten örtlichen Abwassersatzungen der jeweiligen Kommunen ist vor allem in Neubaugebieten, aber zunehmend auch im Bestand, das sogenannte Trennsystem zwingend vorgeschrieben. Hierbei werden unverschmutztes Niederschlagswasser und belastetes Schmutzwasser in zwei strikt getrennten und farblich markierten Rohrsystemen bis zur Hauptleitung abgeleitet. Jeder Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer steht laut Satzung in der uneingeschränkten Pflicht sicherzustellen, dass auf seinem Grund und Boden absolut keine Fehleinleitungen vorliegen. Werden bei einer standardmäßigen, behördlich veranlassten Kanalinspektion fehlerhafte Anschlüsse entdeckt, haftet der Grundstücksbesitzer vollumfänglich für die sofortige Sanierung und alle möglichen Folgeschäden im öffentlichen Netz. Besonders wichtig in diesem Kontext: Auch historisch gewachsene, ältere Abwassersysteme aus den letzten Jahrzehnten genießen nicht zwangsläufig Bestandsschutz. Sie müssen oft auf eigene Kosten nachgerüstet oder dringend repariert werden, wenn beispielsweise feine Schäden oder Risse am Hauptrohr vorliegen, durch die schleichend Oberflächen- oder Regenwasser als sogenanntes Fremdwasser in den Schmutzkanal einsickern kann. Bei solch hochkomplexen Fragen zu nachhaltiger Sanierung, exakter Diagnose oder vorbeugender Instandhaltung stehen Ihnen die zertifizierten Spezialisten der Werkglück Rohrreinigung jederzeit zur Seite. Wir prüfen mit modernen, hochauflösenden TV-Kamerasystemen exakt, ob Ihre Leitungen ordnungsgemäß und gesetzeskonform getrennt verlaufen. Einen solchen Vor-Ort-Check bieten wir für zahlreiche Regionen an, unter anderem auch als verlässliche Rohrreinigung in Duisburg.